ach nein ...

simon erwähnt den passus der knallgrau- AGB, die ich natürlich nicht wirklich gelesen habe.
"Knallgrau ist berechtigt, Beiträge der Blogger insgesamt oder teilweise in Portalen zu veröffentlichen. Zweckdienliche Bearbeitungen (Zusammenfassungen, Kürzungen u.ä.) sind hierbei gestattet. Es erfolgt jeweils ein Hinweis auf den Urheber, in der Regel durch einen Link auf die URL der Veröffentlichung im Weblog." jetzt warte ich auf eine klarstellung von twodays.net
woelfin - 6. Feb, 16:07

bin gespannt was kommt

ich hab kein prob damit wenn die von mir was veröffentlichen
vorausgesetzt sie sagen es ist von
woelfin.twoday
danke für die verlinkung, kommst gleich in meine stori1224
statt wold news rechts wäre world news vielleicht zutreffender
alles liebe, woelfin

ferromonte - 6. Feb, 16:16

world..

habe prinzipiell ja auch kein problem damit, aber ich frag mich natürlich, was dahinter steckt bzw. was sie sich dabei denken, wenn sie so'n passus in die AGB reintun ...
ja, danke für den hinweis, peinlich der welt ein r zu nehmen, sie hat eh kaum noch chancen, nicht?
werde mir die storie gleich zu gemüt führen, woelfin, und verneige mich der ehre wegen, die mir hiermit zuteil wird!
glg
f.
ferromonte - 6. Feb, 16:34

bearbeiten? kürzen?

das ist das einzige, was mir bedenken macht. das bedeutet im postiven sinn kürzung, im negativen verfälschung.
f.
june - 6. Feb, 16:14

klarstellung?

wer hier ein blog anlegt, erklärt sich damit einverstanden. wem es nicht passt, bloggt woanders. so ist das nunmal.

das war ja nicht irgendwo versteckt im kleingedruckten.

ferromonte - 6. Feb, 16:17

warum so pragmatisch, wir sind ja hier nicht bei sondierungsgesprächen, oder? :-)
june - 6. Feb, 16:19

naja

ich finde es halt einfach etwas seltsam eine "klarstellung" zu verlangen. ich denke, das ist recht klar formuliert.
ferromonte - 6. Feb, 16:23

ok

ok, klarstellung klingt natürlich etwas zu hart, ich meinte eher erklärung: was habts denn (eventuell) vor mit gewissen texten?
simons - 6. Feb, 18:44

da ist wohl was durcheinander geraten:

Die AGB von twoday.net lauten in Ziffer 14.a gerade noch:

"Der Kunde räumt Knallgrau sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von ihm in die Weblogs gestellten Inhalten (Texten, Photos, Illustrationen) ein. Knallgrau ist insbesondere berechtigt, die veröffentlichten Texte zu bearbeiten und im Rahmen von Benutzerportalen und eines eigenen Portals in bearbeiteter und unbearbeiteter Form zu veröffentlichen."

Was du oben wiedergegeben hast, war dagegen mein Vorschlag für eine Fassung, mit der einerseits die Nutzer leben, andererseits twoday.net ausreichend abgesichert erscheint.

Zwischenzeitlich hat twoday.net aber bereits einen eigenen Verbesserungsvorschlag zur Diskussion gestellt, mit dem man wohl auch leben könnte.

ferromonte - 6. Feb, 19:10

ganz richtig,

ich hab da was verwechselt, tut mir leid, wie blöd von mir. danke für die richtigstellung.
mfg
f.
simons - 6. Feb, 19:52

...

kein Problem ...

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