ach nein ...
simon erwähnt den passus der knallgrau- AGB, die ich natürlich nicht wirklich gelesen habe.
"Knallgrau ist berechtigt, Beiträge der Blogger insgesamt oder teilweise in Portalen zu veröffentlichen. Zweckdienliche Bearbeitungen (Zusammenfassungen, Kürzungen u.ä.) sind hierbei gestattet. Es erfolgt jeweils ein Hinweis auf den Urheber, in der Regel durch einen Link auf die URL der Veröffentlichung im Weblog." jetzt warte ich auf eine klarstellung von twodays.net
"Knallgrau ist berechtigt, Beiträge der Blogger insgesamt oder teilweise in Portalen zu veröffentlichen. Zweckdienliche Bearbeitungen (Zusammenfassungen, Kürzungen u.ä.) sind hierbei gestattet. Es erfolgt jeweils ein Hinweis auf den Urheber, in der Regel durch einen Link auf die URL der Veröffentlichung im Weblog." jetzt warte ich auf eine klarstellung von twodays.net
ferromonte - 6. Feb. 2003, 10:35
bin gespannt was kommt
vorausgesetzt sie sagen es ist von
woelfin.twoday
danke für die verlinkung, kommst gleich in meine stori1224
statt wold news rechts wäre world news vielleicht zutreffender
alles liebe, woelfin
world..
ja, danke für den hinweis, peinlich der welt ein r zu nehmen, sie hat eh kaum noch chancen, nicht?
werde mir die storie gleich zu gemüt führen, woelfin, und verneige mich der ehre wegen, die mir hiermit zuteil wird!
glg
f.
bearbeiten? kürzen?
f.