ach nein ...

simon erwähnt den passus der knallgrau- AGB, die ich natürlich nicht wirklich gelesen habe.
"Knallgrau ist berechtigt, Beiträge der Blogger insgesamt oder teilweise in Portalen zu veröffentlichen. Zweckdienliche Bearbeitungen (Zusammenfassungen, Kürzungen u.ä.) sind hierbei gestattet. Es erfolgt jeweils ein Hinweis auf den Urheber, in der Regel durch einen Link auf die URL der Veröffentlichung im Weblog." jetzt warte ich auf eine klarstellung von twodays.net

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