wenn ich sowas lese, ist es mir nur peinlich eine österreicherin zu sein.
müssen polizisten vor ihrer ausbildung eigentlich einen intelligenz test absolvieren ?? und dann vielleicht auch noch gleich einen umfassenden test in geschichte und weiters müssen sie im schlaf die menschenrechte zitieren können. und dann, aber erst dann, sollte man in betracht ziehen, die leute mit einer dienstwaffe und der aufgabe "für recht und ordnung" zu sorgen, auszustatten.
nomen_nescio - 11. Aug, 10:27
Ich will das Verhalten des Polizisten hier nicht relativieren, oder gar gutheißen. Nur: die Bezeichnung "Neger" mag nicht von sonderlicher Sensibilität zeugen, als solche strafbar wird sie wohl nicht sein. Und damit ist Scheiß-Neger nur bedingt schlimmer, als Scheiß-Wasauchimmer. Das beides eine Ehrenbeleidigung darstellt, und einem Polizisten im Dienst nicht passieren darf, steht auf einem anderen Blatt.
steht das nicht für "du gehörst zu den mitbürgern, die mir irgendwie unsympathisch sind. deine afrikanische abstammung und/oder hautfarbe hat damit nichts zu tun, ist wohl eher zufall".
das wort neger kann überhaupt nicht positiv eingesetzt werden.
wenn ich zu einem polizisten "scheiss bulle" sage, geht er auch nicht davon aus, dass ich einfach nicht sehr sensibel bin.
die reaktion des bullen ist eine sache. ein gericht, dass die sache für in ordnung hält, ist aber das allerallerletzte.
nomen_nescio - 11. Aug, 12:57
Das ist ein Missverständnis...
... denn kein Gericht hält die Sache für in Ordnung. Es kommt nur zu dem Ergebnis, dass es sich eben "nur" um eine Ehrenbeleidigung handelt, und dass damit niemandem "unmittelbar oder mittelbar das Recht auf Menschsein schlechthin abgesprochen wird" -- was notwendig gewesen wäre.
> das wort neger kann überhaupt nicht positiv eingesetzt werden.
Das kann das Wort "Bulle" für Polizist auch nicht.
Wie gesagt: menschlich eine Schweinerei, und einem Polizisten im Dienst darf sowas schon überhaupt nicht passieren, aber im Eregnis wohl keine Diskriminuerung, sondern nur Ehrenbeleidugung.
meinen, daß das eine klare rassistische äußerung des polizisten und damit eine diskriminierung ist. auch wenn er es nicht gewußt hat, was schon möglich ist beim österreichsichen blidungsniveau.
aber wir haben hier in österreich auch n-a-z-i buchstabierer in unserer regierungspartei fpö; einen herrn kleindienst, der die spitzelaffäre mutigst aufgedeckt hat und jetzt als einziger einsitzt, die wahren täter sind alle straffrei ausgegeangen. und einen 33-jährigen afrikaner, der gerade öffentlich umgebracht worden ist, und wieder gehen die für seinen tod verantwortlichen straffrei aus.
für einen eifrigen juristen:
kindesmißbrauch etwa wird erst geahndet, wenn er geschehen ist (und das kind fürs leben geschädigt ist, selbt wenn es zu vermeiden gewesen wäre) - undann bleibt es ein kavaliersdelikt. die strafe des verurteilten ist unverschämt niedrig, während der mißbrauchte mensch soetwas wie "lebenslänglich" hat.
felix austria, so ist es eben in diesem land.
nomen_nescio - 11. Aug, 15:23
> meinen, daß das eine klare rassistische äußerung des polizisten
> und damit eine diskriminierung ist.
Nur dass nicht jede rassistische Äußerung eine Diskriminierung ist. Und auch nicht zwangsläufig strafbar, und darum ging es in diesem Fall ja.
> kindesmißbrauch etwa wird erst geahndet, wenn er geschehen ist
Genau. So wie Sachbeschädigung, Diebstahl, Mord und alle anderen Verbrechen. Geht in einem Rechtsstaat auch nicht anders. Und minority report heben wir uns für's Kino auf.
So etw.
es ist mir nicht peinlich eine weisse zu sein.
müssen polizisten vor ihrer ausbildung eigentlich einen intelligenz test absolvieren ?? und dann vielleicht auch noch gleich einen umfassenden test in geschichte und weiters müssen sie im schlaf die menschenrechte zitieren können. und dann, aber erst dann, sollte man in betracht ziehen, die leute mit einer dienstwaffe und der aufgabe "für recht und ordnung" zu sorgen, auszustatten.
wenn einer "scheiss neger" sagt,
das wort neger kann überhaupt nicht positiv eingesetzt werden.
wenn ich zu einem polizisten "scheiss bulle" sage, geht er auch nicht davon aus, dass ich einfach nicht sehr sensibel bin.
die reaktion des bullen ist eine sache. ein gericht, dass die sache für in ordnung hält, ist aber das allerallerletzte.
Das ist ein Missverständnis...
> das wort neger kann überhaupt nicht positiv eingesetzt werden.
Das kann das Wort "Bulle" für Polizist auch nicht.
Wie gesagt: menschlich eine Schweinerei, und einem Polizisten im Dienst darf sowas schon überhaupt nicht passieren, aber im Eregnis wohl keine Diskriminuerung, sondern nur Ehrenbeleidugung.
ich würde eher
aber wir haben hier in österreich auch n-a-z-i buchstabierer in unserer regierungspartei fpö; einen herrn kleindienst, der die spitzelaffäre mutigst aufgedeckt hat und jetzt als einziger einsitzt, die wahren täter sind alle straffrei ausgegeangen. und einen 33-jährigen afrikaner, der gerade öffentlich umgebracht worden ist, und wieder gehen die für seinen tod verantwortlichen straffrei aus.
für einen eifrigen juristen:
kindesmißbrauch etwa wird erst geahndet, wenn er geschehen ist (und das kind fürs leben geschädigt ist, selbt wenn es zu vermeiden gewesen wäre) - undann bleibt es ein kavaliersdelikt. die strafe des verurteilten ist unverschämt niedrig, während der mißbrauchte mensch soetwas wie "lebenslänglich" hat.
felix austria, so ist es eben in diesem land.
> und damit eine diskriminierung ist.
Nur dass nicht jede rassistische Äußerung eine Diskriminierung ist. Und auch nicht zwangsläufig strafbar, und darum ging es in diesem Fall ja.
> kindesmißbrauch etwa wird erst geahndet, wenn er geschehen ist
Genau. So wie Sachbeschädigung, Diebstahl, Mord und alle anderen Verbrechen. Geht in einem Rechtsstaat auch nicht anders. Und minority report heben wir uns für's Kino auf.